Kontakt

Ressourcen

Bedeutung der PPWR

PPWR für Systembetreiber

PPWR für

Systembetreiber

Warum ist die PPWR für

Systembetreiber relevant?

Die PPWR tritt 2026 in Kraft, ab 2030 gelten die ersten verbindlichen Pflichten. Systembetreiber müssen sowohl Verpackungs- als auch Systemanforderungen erfüllen.

Die wichtigsten Anforderungen und Artikel aus der PPWR

Dokumentation und Konformitäterklärung

Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebracht Verpackungen.

 

Art. 15, 16, 18 & 19

Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten

Ab 2029 einheitliches EU Label über Material und DRS Teilnahme und digitaler Datenträger

 

Art. 12

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig

Bis 2038  mindestens 80 % recyclingfähig

 

Art. 6

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 10% bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp

 

Art. 7

Mehrwegverpackungen und Systemdesign

Design zur Wiederverwendbarkeit, Zyklen, Rücknahme Fähigkeit garantieren

 

Art. 11

Mehrwegquoten für Transportverpackungen

Ab 2030 40 % (70% 2040) Mehrwegverpackungen bei grenzüberschreitend, national bis zu 100 % (noch final festzulegen) 

 

Art. 29

Registrierung im EPR System

Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden

 

Art. 45

Wie kann Mehrweg und Sykell FMCG Marken helfen diese Anforderungen zu erfüllen? 

  • Mit Mehrweg regulatorische Anforderungen für Einwegverpackungen umgehen und kostspielige Redesigns der Produktlinie vermeiden.
  • Sykell erfüllt alle Anforderungen für Mehrwegsysteme. Sie fokussieren sich auf Ihre Marke.
  • Mit Einfach Mehrweg PREFILL Ihr Markenauftritt erhalten und gleichzeitig alle Kennzeichnungspflichten erfüllen.

Es gibt Fragen zur PPWR, dem anstehenden Sekundärrecht und unsere Lösungen?

Kontakt

Ressourcen

Bedeutung der PPWR

PPWR für Systembetreiber

PPWR für

Systembetreiber

Warum ist die PPWR für

Systembetreiber relevant?

Die PPWR tritt 2026 in Kraft, ab 2030 gelten die ersten verbindlichen Pflichten. Systembetreiber müssen sowohl Verpackungs- als auch Systemanforderungen erfüllen.

Die wichtigsten Anforderungen und Artikel aus der PPWR

Dokumentation und Konformitäterklärung

Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebracht Verpackungen.

 

Art. 15, 16, 18 & 19

Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten

Ab 2029 einheitliches EU Label über Material und DRS Teilnahme und digitaler Datenträger

 

Art. 12

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig

Bis 2038  mindestens 80 % recyclingfähig

 

Art. 6

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 10% bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp

 

Art. 7

Mehrwegverpackungen und Systemdesign

Design zur Wiederverwendbarkeit, Zyklen, Rücknahme Fähigkeit garantieren

 

Art. 11

Mehrwegquoten für Transportverpackungen

Ab 2030 40 % (70% 2040) Mehrwegverpackungen bei grenzüberschreitend, national bis zu 100 % (noch final festzulegen) 

 

Art. 29

Registrierung im EPR System

Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden

 

Art. 45

Wie kann Mehrweg und Sykell FMCG Marken helfen diese Anforderungen zu erfüllen? 

  • Mit Mehrweg regulatorische Anforderungen für Einwegverpackungen umgehen und kostspielige Redesigns der Produktlinie vermeiden.
  • Sykell erfüllt alle Anforderungen für Mehrwegsysteme. Sie fokussieren sich auf Ihre Marke.
  • Mit Einfach Mehrweg PREFILL Ihr Markenauftritt erhalten und gleichzeitig alle Kennzeichnungspflichten erfüllen.

Es gibt Fragen zur PPWR, dem anstehenden Sekundärrecht und unsere Lösungen?

Ressourcen

Bedeutung der PPWR

PPWR für Systembetreiber

PPWR für

Systembetreiber

Warum ist die PPWR für

Systembetreiber relevant?

Die PPWR tritt 2026 in Kraft, ab 2030 gelten die ersten verbindlichen Pflichten. Systembetreiber müssen sowohl Verpackungs- als auch Systemanforderungen erfüllen.

Die wichtigsten Anforderungen und Artikel aus der PPWR

Dokumentation und Konformitäterklärung

Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebracht Verpackungen.

 

Art. 15, 16, 18 & 19

Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten

Ab 2029 einheitliches EU Label über Material und DRS Teilnahme und digitaler Datenträger

 

Art. 12

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig

Bis 2038  mindestens 80 % recyclingfähig

 

Art. 6

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 10% bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp

 

Art. 7

Mehrwegverpackungen und Systemdesign

Design zur Wiederverwendbarkeit, Zyklen, Rücknahme Fähigkeit garantieren

 

Art. 11

Mehrwegquoten für Transportverpackungen

Ab 2030 40 % (70% 2040) Mehrwegverpackungen bei grenzüberschreitend, national bis zu 100 % (noch final festzulegen) 

 

Art. 29

Registrierung im EPR System

Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden

 

Art. 45

Wie kann Mehrweg und Sykell FMCG Marken helfen diese Anforderungen zu erfüllen? 

  • Mit Mehrweg regulatorische Anforderungen für Einwegverpackungen umgehen und kostspielige Redesigns der Produktlinie vermeiden.
  • Sykell erfüllt alle Anforderungen für Mehrwegsysteme. Sie fokussieren sich auf Ihre Marke.
  • Mit Einfach Mehrweg PREFILL Ihr Markenauftritt erhalten und gleichzeitig alle Kennzeichnungspflichten erfüllen.

Es gibt Fragen zur PPWR, dem anstehenden Sekundärrecht und unsere Lösungen?

Ressourcen

Bedeutung der PPWR

PPWR für Systembetreiber

PPWR für

Systembetreiber

Warum ist die PPWR für

Systembetreiber relevant?

Die PPWR tritt 2026 in Kraft, ab 2030 gelten die ersten verbindlichen Pflichten. Systembetreiber müssen sowohl Verpackungs- als auch Systemanforderungen erfüllen.

Die wichtigsten Anforderungen und Artikel aus der PPWR

Dokumentation und Konformitäterklärung

Ab 2026 Pflicht für eine Konformitätsbewertung und technische Unterlagen für alle in den Verkehr gebracht Verpackungen.

 

Art. 15, 16, 18 & 19

Harmonisierte Kennzeichnung und Informationspflichten

Ab 2029 einheitliches EU Label über Material und DRS Teilnahme und digitaler Datenträger

 

Art. 12

Recyclingfähigkeit von Verpackungen

Bis 2030 mindestens 70 % recyclingfähig

Bis 2038  mindestens 80 % recyclingfähig

 

Art. 6

Mindestrezyklatanteile in Kunststoffverpackungen

Ab 2030 10% bis 35 % Rezyklatanteil je nach Verpackungstyp

 

Art. 7

Mehrwegverpackungen und Systemdesign

Design zur Wiederverwendbarkeit, Zyklen, Rücknahme Fähigkeit garantieren

 

Art. 11

Mehrwegquoten für Transportverpackungen

Ab 2030 40 % (70% 2040) Mehrwegverpackungen bei grenzüberschreitend, national bis zu 100 % (noch final festzulegen) 

 

Art. 29

Registrierung im EPR System

Alle auf dem Markt eingeführten Verpackungen müssen registriert werden

 

Art. 45

Wie kann Mehrweg und Sykell Mehrweg-Systembetreiber helfen diese Anforderungen zu erfüllen? 

  • Verwalten Sie Ihren wachsenden Mehrwegpool effizient mit  unserer Pool-Management-Plattform Circular ERP.
  • Sykell unterstützt Sie mit Markt-Erfahrung und Regulierungsexpertise beim Aufbau Ihres Mehrwegsystems.

Es gibt Fragen zur PPWR, dem anstehenden Sekundärrecht und unsere Lösungen?